Hier geht’s direkt zum Notenrechner!
Juranote hilft Dir, Deine Note richtig im Fach Rechtswissenschaften zu berechnen. Abhängig von Bundesland und Uni ergeben sich Unterschiede, welche ich versuche zu beachten. Wenn dir dennoch ein Fehler auffällt, zögere bitte nicht mich z.B. in den Kommentaren zu berichtigen!
Der Universale Notenrechner für das 1. Staatsexamen in Jura für die meisten Bundesländer
Was bringt ein Jura Notenrechner?
Lange hat man für sein Staatsexamen gebüffelt und wartet nun sehnsüchtig auf die erhoffte Punktzahl. Damit die Wartezeit etwas schneller vorbeigeht, gibt es hier einen einfachen Notenrechner für das 1. Staatsexamen. Trage einfach in die Felder Deine Noten ein und du siehst sofort dein Ergebnis!
Dieser Rechner erleichtert dir die Wartezeit und zeigt dir genau was noch zu deiner Traumpunktzahl fehlt.
Jeder kann sich seine Note selber berechnen, auf Papier, als Excel Datei oder anderen Mitteln. Dies ist umständlich und ungenau. Möchte man z.B. wissen was wäre wenn man in einem bestimmten Fach in der Pflichtfachprüfung eine bessere oder schlechtere Note bekäme? Wie würde sich das auf die Endnote auswirken? Anstatt Rätsel zu raten oder zu schätzen, kann man einfach diesen Kalkulator verwenden, der Dir sofort dein Ergebnis errechnet, egal welche Zwischennote oder Einzelnote Du änderst. Damit steht Deiner Jura Notenberechnung nichts mehr im Wege.
Jeder Jurastudent weiß, dass die Benotung im Fach Rechtswissenschaften etwas anders verläuft als in anderen Fächern. Eine Erklärung der Punktzahlen findest du hier.
Wozu braucht man einen Rechner für jedes Bundesland bzw. Universität?
Die Unterschiede zwischen den Ländern und sogar zwischen den Universitäten in den Bundesländern sind groß. Die Schwerpunkte bilden sich unterschiedlich und die Gewichtungen sind unterschiedlich. Dies kann schnell zu Verwirrung führen. Diese Seite soll Dir nun helfen, Deine Note gemäß den einschlägigen Normen richtig zu berechnen.
Informationen zur Notenzusammensetzung im Jurastudium
Oft finden sich die Informationen darüber, wie sich die Endnote zusammensetzt, auf den Seiten des jeweiligen Landesjustizprüfungsamtes, welche den jeweiligen Justizministerien zugeordnet sind:
- Sächsisches Staatsministerium der Justiz
- Ministerium für Justiz und Gleichstellung
des Landes Sachsen-Anhalt - Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
- Bayerisches Staatsministerium der Justiz
- Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg
- Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung (Berlin und Brandenburg)
- Senator für Justiz und Verfassung (Bremen)
- Justizprüfungsamt (Hamburg)
- Justizprüfungsamt in Hessen
- Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersächsische Justizministerium
- Justizministerium Nordrhein-Westfalen
- Ministerium der Justiz (Rheinland-Pfalz)
- Ministerium der Justiz (Saarland)
- Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht
Darüber hinaus sind die Regelungen der Universitäten relevant, vor allem was die Gewichtung innerhalb des Schwerpunktbereiches angeht. Zu guter Letzt wird die Gewichtung von staatlicher und universitärer Pflichtfachprüfung in § 5d DRiG geregelt.
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