Der Notendurchschnitt im 1. Staatsexamen – Erwartungen und Möglichkeiten in Jura

Wer sich mit dem Examensrechner auseinandersetzt, hat wahrscheinlich schon die ein oder andere Klausur abgegeben und sich mit dem Notensystem im juristischen Staatsexamen auseinandergesetzt.
Trotzdem fällt es manchmal auch langjährigen Jurastudenten schwer, die Notengebung und den ermittelten Notendurchschnitt zu akzeptieren.

1 – 3 Pkt. bedeutet mangelhaft und damit eine an erheblichen Mängeln leidende, im ganzen nicht mehr brauchbare Leistung

Mit dieser Punktzahl ist man also durchgefallen und muss die Prozedur noch einmal auf sich nehmen. Hat man sich zuvor noch die 10 Punkte gewünscht, wäre man jetzt schon mit 4 Punkten zufrieden.
Jetzt heißt es sich mit seiner Arbeit intensiv auseinander zusetzen und die eigenen Schwächen auszumerzen.
Vielleicht ist es der Aufbau, die Definitionen oder die Schwerpunktsetzung. Auf jeden Fall sollte man sich nicht entmutigen lassen, denn es gibt kaum einen Jurastudenten, der noch nie durchgefallen ist.

Und ja, dies kann auch im Examen passieren, das eine besondere Stresssituation darstellt, die zuvor nicht geprobt werden kann. So fallen circa 30 % der Jurastudenten bei ihrem Examen durch.
So schlimm dies auch auf den ersten Blick erscheinen mag, sollte man jetzt nicht verzagen.

Hat man seinen Freischuss wahrgenommen, gibt es noch eine weitere Möglichkeit sein Können unter Beweis zu stellen und seinen Notendurchschnitt zu verbessern, also heißt es Ruhe bewahren und seine Lerntechniken zu hinterfragen.

Sollte man endgültig durchgefallen sein, kann man immer noch einen Bachelorstudiengang oder einen FH-Studiengang absolvieren, wobei sich meist viel von den geschafften Kursen anrechnen lässt.
Darüber hinaus bleibt die Möglichkeit ein Studium im Ausland anzutreten.

Sollte das Ergebnis knapp sein, lohnt es sich die Bewertungen genauer anzuschauen und zu überlegen, ob man klagt. Dies ist natürlich kein einfacher Weg, kann aber zu dem gewünschten Erfolg führen. Und sollte man das Prozedere hinter sich gebracht haben, interessiert dies im Nachhinein niemanden mehr. Also nur Mut – es gibt immer einen Weg.

4 – 6 Pkt. bedeutet es liegt eine ausreichende Leistung vor, die trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen noch entspricht

„4 Gewinnt“ lautet ein Motto, das viele am Anfang ihres Studiums hören. Was das bedeutet, erfährt man jedoch erst, wenn man das erste Mal erleichtert seine 4 Punkte in den Händen hält und einfach glücklich ist, dass es weitergehen kann.
4 – 6 Punkte sind keine juristische Meisterleistung, was aber auch nicht heißt, dass sie einem geschenkt werden. Wie die Durchfallquote zeigt, muss man auch dafür eine strukturierte Arbeit abgegeben haben, die nicht an den Problempunkten vorbei arbeitet.

Im Examen erreichen circa 25 – 30 % diese Notenstufe, wobei die Prozentzahlen z. T. stark von Bundesland zu Bundesland abweichen.
Somit sollte man sich zur Einschätzung der eigenen Leistung nicht mit Studierenden anderer Bundesländer vergleichen, sondern lieber Statistiken des eigenen Bundeslandes anschauen. Meist veröffentlichen die Universitäten auch selbst die Statistiken oder man schaut auf die Internetseite des Justizprüfungsamtes, wie hier die Seite des sächsischen Landesjustizprüfungsamtes bei der alles sehr kompakt zusammengestellt wurde.

7 – 9 Punkte, stellen eine befriedigende Leistung dar, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entspricht

Dabei darf man sich hier nicht täuschen lassen. 9 Punkte sind in vielen Bundesländern bereits Prädikatsexamen und rutschen damit in die nächste Notenstufe.
Zudem hat man in dieser Notenstufe, die circa 25 – 30 % der Jurastudenten erreichen, bereits circa. 50 – 60 % der Mitschreiber punktemäßig hinter sich gelassen. Dies ist eine gute Leistung.

Auch wenn viele von dem Prädikat träumen, sollte man sich deshalb jetzt nicht fertig machen. Es hat seinen Grund, dass das Prädikat nur circa von 10 – 20 % der Teilnehmer erreicht wird und man kann sich auch eine gute Zukunft ohne ein Prädikat aufbauen.

Viele Jurastudenten haben dabei nach ihrem Studium eine Zukunft als Richter im Hinterkopf und sehen ihren Traum jetzt schwinden. Bis jetzt gibt es nämlich – außer in Brandenburg bei dem ersten Examen – die Prädikatsexamen-Hürde in beiden Examina für das Bewerbungsverfahren.
Doch dies könnte sich bald ändern. Viele Richter werden in den nächsten Jahren in Rente gehen und die Kandidaten mit Prädikatsexamen wollen nicht alle eine Zukunft als Richter, der im Vergleich zu einer Anstellung in einer Großkanzlei, schlecht bezahlt wird. Somit wird sich in dieser Angelegenheit in Zukunft einiges ändern.
Also nicht verzweifeln und lieber versuchen mit zusätzlichen Qualifikationen aufzuwarten.

Trotzdem verstehen die Familie und Freunde meist nicht, dass man sich über 8 Punkte wahnsinnig freuen kann, wenn es doch 18 Punkte gibt. Erklärungen, dass dies bereits gut ist, fallen oft lang aus und zermürben nach dem 11 Semester. Findet euch damit ab, dass sie es wahrscheinlich nicht einmal bei den Examensergebnissen verstehen werden und schickt ihnen stattdessen einfach diese Erklärung.

10 – 12 Punkte, es liegt ein über den durchschnittlichen Anforderungen liegender Notendurchschnitt vor

Zweistellige Notendurchschnitte sind immer ein Grund zu feiern. Auch wenn sie in vielen Schwerpunktbereichen von Professoren verteilt werden, als wären sie nichts außergewöhnliches, sind sie es gerade im Examen.
Mit dieser Punktzahl stehen einem erst einmal alle Türen offen und sollte auch das zweite Examen derartig ausfallen, steht fast nichts mehr zwischen Dir und Deinem Traumjob.

Daher erreichen auch nur circa 10 – 15 % diese Examensnote, wobei auch hier der Unterschied zwischen den Bundesländern erheblich ist. Auch hier gilt wieder, vergleicht Euch nicht mit Studenten anderer Bundesländer, die z. T. einen ganz anderen Prüfungsumfang für ihre Klausuren hatten. Den meisten Juristen ist geläufig, dass das Examen Richtung Süden schwerer wird.

13 – 15 Punkte, eine gute und damit eine über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung

Diese Punktzahlen werden von circa 0 – 3 % erreicht und zeigen, dass es sich lohnen kann, sein Studium durchweg diszipliniert anzugehen.
Sollte man die Notenstufe knapp verpasst haben, verzagt nicht. Es könnte gut sein, dass der Korrektor einfach nicht den Mut hatte diese Noten zu vergeben, da man sie so selten sieht. Die Hemmschwelle für einen halben oder einen Punkt mehr, steigt umso höher man kommt. Hier muss man einfach auch mal Glück haben einen Korrektor zu erwischen, der entgegen allen Konventionen diese Punkte auch vergibt.

16 – 18 Punkte und damit eine sehr gute, also eine besonders hervorragende Leistung

0 – 0,2 % der Teilnehmer schaffen dieses grandiose Ergebnis, wobei wir als bestes Ergebnis 16,08 Punkte bei unseren Recherchen gefunden haben, siehe hier. Die Studentin erklärt dabei, dass Klausuren schreiben das A und O ist. Sie spricht von über 100 fünfstündige Klausuren im letzten Jahr vor dem Examen. Fleiß zahlt sich also aus.

Zusammenfassung

Das war die Notenskala im ersten juristischen Staatsexamen. In Jura läuft also alles etwas anders. Hat man sich jedoch erst einmal damit abgefunden, fällt die Akzeptanz der eigenen Punkte meist etwas leichter.

Insgesamt gilt, mit jedem Examen und selbst ohne, lässt sich ein Weg in die Berufswelt finden.

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