Dies ist ein Examensrechner für das erste Staatsexamen im Fach Rechtswissenschaften der Humboldt-Universität zu Berlin.
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Trage einfach Deine Punkte in die Felder unten ein und alle Zwischennoten werden automatisch berechnet. Der Rechner ermittelt anhand der offiziellen Notengewichtung der Prüfungsordnung, des Berliner Juristenausbildungsgesetz – JAG und der Berliner Juristenausbildungsordnung – JAO in der neuesten Fassung die Endnote des 1. Staatsexamens in Jura für die HU-Berlin.
Solltest du Deine Einzelnoten nicht kennen, kannst Du auch jederzeit die Durchschnittsnoten direkt eintragen. Der Examensrechner findet auch so den Notendurchschnitt.
Eine Garantie für die Richtigkeit der Berechnung wird nicht gegeben.
Jura Notenrechner
Punktedurchschnitt der staatlichen Pflichtfachprüfung
Gemäß § 7 (1) S. 1 JAG Berlin besteht die Prüfung aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Dabei werden die beiden Teile im Verhältnis 63% zu 37% gewichtet:
§ 7
Staatliche Pflichtfachprüfung
(1) Die staatliche Pflichtfachprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Schriftlicher und mündlicher Prüfungsteil stehen zueinander im Verhältnis von 63 vom Hundert zu 37 vom Hundert. […]
Man wird nur zur mündlichen Prüfung zugelassen, wenn man mindestens 3,50 Punkte im schriftlichen Teil erreicht hat und mindestens vier Klausuren mit 4,00 Punkten bestanden hat. Die mündliche Prüfung besteht aus einem Vortrag und Prüfungsgesprächen gem. § 10 JAO Berlin. Es muss zum Bestehen jeweils eine Punktzahl von 4,00 Punkten in beiden Teilen erreicht werden (§ 8 (1) JAG Berlin):
§ 8
Gesamtnote der ersten juristischen Prüfung
(1) Die erste juristische Prüfung ist bestanden, wenn in der staatlichen Pflichtfachprüfung und in der universitären Schwerpunktbereichsprüfung jeweils eine Endpunktzahl von mindestens 4,00 Punkten erreicht ist. […]
Notendurchschnitt der Juristischen Universitätsprüfung (Schwerpunkt)
Die Schwerpunktsnote ergibt sich aus der Gewichtung der drei Einzelleistungen (Klausur, mündliche Prüfung und Studienarbeit) mit jeweils 1/3. Diese Regelungen zur Berechnung des Schwerpunktes bei der Examensnote findet sich in der Fachspezifischen Prüfungsordnung für den Studiengang „Rechtswissenschaft“, § 9 (1) PrüfO:
§ 9
Universitäre Schwerpunktprüfung
(1) Das Schwerpunktstudium im Studiengang Rechtswissenschaft wird mit der universitären Schwerpunktprüfung abgeschlossen. Sie besteht aus drei gleichgewichtigen Prüfungsleistungen: einer fünfstündigen Klausur als Aufsichtsarbeit, einer mündlichen Prüfung und der Studienarbeit. Im Schwerpunkt Ausländisches Recht besteht die Schwerpunktprüfung aus gleichwertigen Prüfungen an den Partnerhochschulen im Ausland.
Es müssen mindestens 4,0 Punkte bei der Durchschnittsnote aller Leistungen erbracht werden, um zu bestehen. Darüber hinaus müssen mindestens zwei Teilleistungen bestanden werden.
Die Gewichtung des Schwerpunktbereiches und der staatlichen Pflichtfachprüfung beim Examensrechner
Die Gewichtung des Schwerpunktbereiches und der staatlichen Pflichtfachprüfung ergibt sich aus § 5d Abs. 2 Satz 4 Deutsches Richtergesetz und ist bundesgesetzlich geregelt. Demnach wird die staatliche Pflichtfachprüfung mit 70% und der Schwerpunkt mit 30% gewichtet. Die Endnote repräsentiert dann Dein Ergebnis des 1. Staatsexamens im Fach Rechtswissenschaften.
Einen universalen Notenrechner findest du hier.