Jura Notenrechner für das 1. Staatsexamen in Bayern (Ludwig-Maximilians-Universität München)

Hier findest Du einen Jura Notenrechner, um deine Endnote im Fach Rechtswissenschaften zu ermitteln. Du kannst Deine Noten in die Felder eintragen und siehst sofort Dein Ergebnis unten. Dieser Rechner ist speziell auf die Ludwig-Maximilians-Universität München zugeschnitten.

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Die Gewichtung der Einzelleistungen ist in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO) vom 13. Oktober 2003 geregelt. Bundeseinheitlich ist die Gewichtung der Juristischen Universitätsprüfung (30%) und der Ersten Juristischen Staatsprüfung (70%) in § 5d Abs. 2 Satz 4 Deutsches Richtergesetz geregelt. Neu ist die seit dem 01.03.2022 eingeführte Gewichtung der mündlichen und schriftlichen Prüfung.

Solltest du Deine Einzelnoten nicht kennen, kannst Du auch jederzeit die Durchschnittsnoten direkt eintragen.

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Jura Notenrechner

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Staatliche Pflichtfachprüfung

Der Jura Notenrechner orientiert sich anhand der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO). Darin ist geregelt, dass die Staatsprüfungen aus einem mündlichen und schriftlichen Teil bestehen, § 5 JAPO Bayern:

§ 5
Form der Prüfungen
Die Staatsprüfungen bestehen aus einem schriftlichen und aus einem mündlichen Teil, soweit die Bewerber zum mündlichen Teil zugelassen sind.

Die beiden Teile der Prüfung werden mit jeweils 3/4 schriftlich und 1/4 mündlich gewichtet, §34 (1) JAPO Bayern:

§ 34
Prüfungsgesamtnote
(1) Nach der mündlichen Prüfung stellen die Prüfungskommissionen die Prüfungsgesamtnote der Ersten Juristischen Staatsprüfung fest. Sie errechnet sich aus der Summe der dreifachen Gesamtnote der schriftlichen Prüfung und der Gesamtnote der mündlichen Prüfung, geteilt durch vier.

Prüfungsgesamtnote der Juristischen Universitätsprüfung

Die Juristische Universitätsprüfung besteht aus einer Hausarbeit inkl. mündlicher Verteidigung und einer Klausur. Geregelt ist dies in der Prüfungs- und Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Studiengang Rechtswissenschaft, § 39 (1) S. 1 PrüfO:

§ 39
Prüfungsleistungen der Juristischen Universitätsprüfung

(1) Die Juristische Universitätsprüfung besteht aus folgenden zwei Teilprüfungen:
1. einer wissenschaftlichen Arbeit von sechs Wochen Bearbeitungszeit (§ 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 JAPO) nebst mündlicher Leistung als studienbegleitende Prüfung (§ 40)
2. einer schriftlichen Aufsichtsarbeit mit einer Bearbeitungszeit von 300 Minuten (§ 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 JAPO) als studienabschließende Prüfung (§ 41).

Die Gewichtung erfolgt mit jeweils 50%. Es sind zum Bestehen mindesten 4,00 Punkte zu erreichen, § 48 (1) S. 1, 2 PrüfO:

§ 48
Bildung der Gesamtnote

(1) Die Juristische Universitätsprüfung ist nur bestanden, wenn mindestens die Prüfungsgesamtnote „ausreichend“ (4,00 Punkte oder besser) erreicht wurde. In die Prüfungsgesamtnote der Juristischen Universitätsprüfung fließen die beiden Teilprüfungen (§ 39 Abs. 1) je zur Hälfte ein; sie ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Noten der beiden Teilprüfungen (§ 39 Abs. 1).

Die Gewichtung des Schwerpunktbereiches und der staatlichen Pflichtfachprüfung

Die Gewichtung des Schwerpunktbereiches und der staatlichen Pflichtfachprüfung ergibt sich aus § 5d Abs. 2 Satz 4 Deutsches Richtergesetz. Demnach wird die staatliche Pflichtfachprüfung mit 70% und der Schwerpunkt mit 30% gewichtet:

Das Zeugnis über die erste Prüfung weist die Ergebnisse der bestandenen universitären Schwerpunktbereichsprüfung und der bestandenen staatlichen Pflichtfachprüfung sowie zusätzlich eine Gesamtnote aus, in die das Ergebnis der bestandenen staatlichen Pflichtfachprüfung mit 70 vom Hundert und das Ergebnis der bestandenen universitären Schwerpunktbereichsprüfung mit 30 vom Hundert einfließt; es wird in dem Land erteilt, in dem die staatliche Pflichtfachprüfung bestanden wurde.

Die Endnote repräsentiert dann Dein Ergebnis des 1. Staatsexamens im Fach Rechtswissenschaften.

Einen universalen Notenrechner findest du hier.