Dieser Notenrechner hilft Dir Deine voraussichtliche Endnote im Fach Rechtswissenschaften in Hessen, speziell für die Universität Frankfurt am Main zu ermitteln.
Solltest Du Deine Einzelnoten nicht kennen, kannst Du auch jederzeit die Durchschnittsnoten direkt eintragen.
Eine Garantie für die Richtigkeit der Berechnung wird nicht gegeben.
Notenrechner
Die Staatliche Pflichtfachprüfung
Die Staatsprüfung besteht in Hessen aus 6 Klausuren und einer mündlichen Prüfung §12 (1) S. 1 JAG Hessen:
§ 12 JAG
(1) Die staatliche Pflichtfachprüfung besteht aus sechs schriftlichen Aufsichtsarbeiten, die innerhalb einer Terminfolge anzufertigen sind, und einer mündlichen Prüfung.
Die beiden Bereiche werden nach erfolgter Prüfung mit 2/3 und 1/3 gewichtet § 19 (2) JAG Hessen:
(2) Die Prüfungsnote setzt sich zu zwei Dritteln aus den Bewertungen der Aufsichtsarbeiten und zu einem Drittel aus den Bewertungen der Leistungen in der mündlichen Prüfung zusammen. Sie wird in der Weise ermittelt, dass die Summe der Durchschnittspunktzahlen für die Aufsichtsarbeiten nach § 13 und für die Prüfungsabschnitte nach § 14 durch neun geteilt wird; eine dritte Dezimalstelle bleibt unberücksichtigt.
Die Endnote muss bei mindesten vier Punkten liegen § 19 (5) JAG Hessen:
(5) Die Prüfung ist nicht bestanden, wenn die Punktzahl der Abschlussnote unter 4 liegt.
Die Notenberechnung des Schwerpunktes in Hessen
Die Details der Schwerpunktprüfung sind in der Studien- und Prüfungsordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main für den Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschluss Erste Prüfung geregelt.
Die Gewichtung findet sich in §56 (4), (5) der PrüfO:
(4) Die Prüfungsnote der Schwerpunktbereichsprüfung setzt sich zu 60 Prozent aus den in den Lehrveranstaltungen nach § 51 Abs. 2 erworbenen Punkten der Leistungsnachweise und zu 40 Prozent aus der Punktzahl der Hausarbeit zusammen.
(5) Die Gesamtnote wird wie folgt ermittelt: zu der 1,5-fachen Summe der Punktzahlen der Leistungsnachweise wird die vierfache Punktzahl der wissenschaftlichen Hausarbeit addiert und die Summe dann durch zehn geteilt. Für die Punktzahlen gilt § 15 JAG entsprechend. Eine dritte Dezimalstelle bleibt unberücksichtigt. Für die Abschlussnote gilt § 19 Abs. 4 JAG entsprechend.
Die Gewichtung des Schwerpunktbereiches und der staatlichen Pflichtfachprüfung
Die Gewichtung des Schwerpunktbereiches und der staatlichen Pflichtfachprüfung ergibt sich aus § 5d Abs. 2 Satz 4 Deutsches Richtergesetz. Demnach wird die staatliche Pflichtfachprüfung mit 70% und der Schwerpunkt mit 30% gewichtet:
Das Zeugnis über die erste Prüfung weist die Ergebnisse der bestandenen universitären Schwerpunktbereichsprüfung und der bestandenen staatlichen Pflichtfachprüfung sowie zusätzlich eine Gesamtnote aus, in die das Ergebnis der bestandenen staatlichen Pflichtfachprüfung mit 70 vom Hundert und das Ergebnis der bestandenen universitären Schwerpunktbereichsprüfung mit 30 vom Hundert einfließt; es wird in dem Land erteilt, in dem die staatliche Pflichtfachprüfung bestanden wurde.
Die Endnote repräsentiert dann Dein Ergebnis des 1. Staatsexamens im Fach Rechtswissenschaften.
Einen universalen Notenrechner findest du hier.